Qualifying Austria Cyber Security Challenge 2020 startet am 4. Mai 2020 um 10h

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    • Für Studenten: ACSC-2020-LEVEL2
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Viel Erfolg!

Teilnahmebedingungen „Austria Cyber Security Challenge 2020“ / „Offene Klasse Österreichische Staatsmeisterschaft“

1. Grundsätzliches
Der Veranstalter des Wettbewerbes ist der Verein „Cyber Security Austria“.

2. Teilnahmebedingungen
STICHTAG für die Alterbestimmung ist der 31.12.2020.

Kategorie: 14-jährige bis 20-jährige Security-Talente
Teilnehmen können Personen, die in Österreich wohnen und
zwischen 01.01.2000 und 31.12.2006 geboren sind.

Kategorie: 21-jährige bis 25-jährige Security-Talente
Teilnehmen können Personen, die in Österreich wohnen und an einer Universität/Fachhochschule inskribiert sind und
zwischen 01.01.1995 und 31.12.1999 geboren sind.

Kategorie: Offene Klasse – Österreichische Staatsmeisterschaft
Die Offene Klasse steht ALLEN Interessierten Personen OFFEN – ausgenommen Mitarbeitern des HackingLabs und der CSA .

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Personen, die in einer dienstlichen oder dienstähnlichen Lehrverpflichtung mit einer Universität, Fachhochschule oder vergleichbaren Bildungsstätte stehen und ihr Dienstgeber (Bildungsstätte) eine Kooperation mit Cyber Security Austria eingegangen ist.

Der Veranstalter behält sich vor, bei falschen Angaben zur Person, die Person an der Teilnahme auszuschließen.

3. Nutzung der Daten
Wenn du an unserem Wettbewerb teilnimmst, benötigen wir die personenbezogenen Daten, um dich im Falle eines Gewinnes zu informieren. Bei diesen personenbezogenen Daten handelt es sich um Informationen zur Identität einer Person, wie Name, Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse.

4. Gewinnauszahlung
Gewinne werden nur an Personen vergeben, die am Tag des Finales an der Cyber Security Challenge teilnehmen. Eine Barauszahlung der Sachpreise ist nicht möglich. Stipendien für Aus- und Weiterbildung, die nicht als einzulösender Gutschein gelten, werden nach erfolgreicher Absolvierung, durch Vorlage einer Bestätigung der Aus- und Weiterbildung, an die registrierte Person ausgezahlt. Gewinnansprüche sind grundsätzlich nicht auf andere Personen übertragbar.

5. Vorzeitige Beendigung des Wettbewerbes
Der Veranstalter behält sich vor, den Wettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. In diesem Fall bestehen keine Ansprüche der Teilnehmer des Wettbewerbes gegenüber dem Veranstalter. Von dieser Möglichkeit wird insbesondere dann Gebrauch gemacht, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbes nicht gewährleistet werden kann.

6. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten werden nur innerhalb des Vereins „Cyber Security Austria“ genutzt. Die personenbezogenen Daten werden nicht an andere Unternehmen oder andere Organisationen weitergeben. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Finalistinnen und Finalisten im Internet (z.B.: auf der Homepage www.cybersecurityaustria.at, www.verbotengut.at, …), auf sozialen Medien (z.B.: Facebook, …) und ggfs anderen Print-Medien zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichung erfolgt mit Vorname, Nachname, Ort und Bild.

7. Haftung
Der Veranstalter wird mit Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei. Für Rechts- und/oder Sachmängel wird nicht gehaftet. Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme am Wettbewerb entstehen können.

8. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Zahlbar und klagbar in Wien. Sollten einzelne Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingung im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Veranstalter und dem Gewinner gilt ausschließlich österreichisches Recht.

9. Rechte
Die Rechte an eingereichten Lösungsvorschlägen gehen an den Veranstalter des Gewinnspiels über. Der Veranstalter ist berechtigt, mit Lösungsvorschläge, samt Verweis auf Name und Ort des Einsenders Werbung für die Aktion und darüber hinaus für die „Cyber Security Austria“ zu machen.

Ergebnisse Qualifikation ACSC 2024 Runde 1
HTL-Wien-West
Die Sieger der ECSC 2023
Team Austria @ ECSC 2023

Cyber Security Austria

Verein zur Förderung
der Sicherheit Österreichs strategischer Infrastruktur (ZVR-Zahl: 925928661)

Obmann: Josef Pichlmayr
Sitz: Wien
Zustelladresse: Blechturmgasse 11, 1050 Wien
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